Vertragsbestimmungen
Mit dem Ausfüllen und Bestätigen des Anmeldeformulares kommt ein Vertrag zustande zwischen dem Ausfüllenden (im folgenden auch als „Teilnehmer“ bezeichnet) und der Learn2Fight GmbH (im folgenden auch als „Veranstalter“ bezeichnet).
Der Teilnehmer akzeptiert die folgenden Vertragsbestimmungen. (Alle Formulierungen sind aus Vereinfachungsgründen in der männlichen Form dargestellt, gelten aber gleichermaßen für die weibliche Form.)
Vorstrafen/Gewaltdelikte:
Der Teilnehmer versichert durch seine Anmeldung, daß in seinem Führungszeugnis keinerlei Eintragungen bezüglich Gewaltdelikten vorliegen und auch kein entsprechendes Gerichtsverfahren gegen ihn anhängig ist.
Anmeldung:
Die Anmeldung des Teilnehmers ist verbindlich und nicht übertragbar. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sofern keine gegenteilige Mitteilung erfolgt, findet das Seminar statt.
Deshalb bitte einen Tag vor dem Seminar nochmal e-mail checken (siehe auch unten – „Absage von Kursen“).
Zahlungsbedingungen:
Die Seminargebühr ist nach Anmeldung innerhalb von 7 Tagen per Überweisung im voraus zu begleichen.
Die Nichtinanspruchnahme einzelner Kursinhalte berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Kursgebühr.
Rücktritt / Kündigung:
Ein Rücktritt vom Seminar muß schriftlich erfolgen an folgende Adresse:
Learn2Fight GmbH
Ringst. 37a
91325 Adelsdorf
Bis 14 Tage vor Seminarbeginn (Ankunftstermin des Schreibens beim Veranstalter) ist der Rücktritt kostenfrei möglich. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Seminarbeginn, werden 40% der Seminargebühr fällig. Erfolgt der Rücktritt später stellt der Veranstalter den gesamten Betrag in Rechnung da ein Seminarplatz für den Teilnehmer freigehalten wurde.
Absage von Kursen:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, insbesondere bei nicht ausreichender Anmeldungszahl, Seminare abzusagen.
In diesem Fall hat der Teilnehmer keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter oder den von ihm verpflichteten Vertragspartnern.
Dies gilt auch bei kurzfristigen Kursabsagen (z.B. bei Krankheit des Instruktors u.ä.), selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer nicht mehr möglich sein sollte.
Eine endgültige Kurszulassung unterliegt ausschließlich dem Veranstalter.
Bei Absage von Kursen werden die bereits entrichteten Teilnahmegebühren selbstverständlich zurückerstattet.
Sicherheit:
Der Teilnehmer verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen und die Techniken nur in einer Geschwindigkeit auszuführen die er jederzeit kontrollieren kann.
Außerdem verpflichtet sich der Teilnehmer aus Sicherheitsgründen den Anordnungen der Instruktoren stets und augenblicklich Folge zu leisten.
Nichtbefolgung kann den Ausschluss des Teilnehmers aus der Trainingsgruppe zur Folge haben.
Der Veranstalter wird in diesem Fall nicht schadenersatzpflichtig.
Ausrüstung:
Der Teilnehmer verpflichtet sich die Trainingsräume und Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Teilnehmer haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden.
Gesundheit:
Durch seine Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass keinerlei ärztliche Bedenken dagegen vorliegen, daß er trainiert.
Das Training erfolgt auf eigene Gefahr.
Dem Teilnehmer ist bewußt, daß beim Training einer Kontaktsportart Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
Eine Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers, Unfallschutz seitens des Veranstalters besteht nicht.
Mitgliedschaft:
Durch die Teilnahme an Seminaren entsteht kein Mitgliedschafts- bzw. Aufnahmeanspruch für das reguläre Training.
Haftung:
Der Gerichtsstand wird immer vom Veranstalter bestimmt.
Weder der Veranstalter noch der/die Referent/in/en haften für Schäden, insbesondere aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl.
Eine entsprechende Versicherung ist Sache des Teilnehmers/der Teilnehmerin.
Alle Rechte liegen beim Veranstalter.
Für die Anwendung der erlernten Kursinhalte ist immer der Teilnehmer/Anwender selbst tatsächlich und rechtlich verantwortlich.
Die mißbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken kann strafbar sein!
Der Teilnehmer trägt selbst Sorge dafür, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (in Deutschland vor allem §32 StGB – Notwehr).
Für den Veranstalter und die Referenten besteht immer Haftungsausschluss.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters bzw. seiner Unterrichtskräfte ist ausgeschlossen.
Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben.
Die Haftung des Veranstalters ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Die Gesellschafter haften nicht mit Ihrem Privatvermögen.
Bild- und Tonmaterial:
Es ist dem Veranstalter bzw. den unterrichtenden Instruktoren gestattet während Seminaren entstehende Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen unentgeltlich für Werbe- und Repräsentationszwecke zu verwenden.
Dem Teilnehmer sind während des Seminares keine Ton- oder Videoaufnahmen gestattet.
Schriftform:
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag, sowie die Aufhebung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.
Salvatorische Klausel:
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vetrages vereinbar ist. Durch Absenden des Formulares erkennt der Teilnehmer den Vertragsinhalt an und erklärt sein Einverständnis mit allen in der Kursbeschreibung aufgeführten Punkten.